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BVerwG, 03.12.1996 - 7 B 357.96 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Besatzungshoheitlicher Charakter einer Enteignung im Sowjetischen Sektor unter dem Aspekt des Beschlusses der Alliierten zur Zuständigkeit für Enteignungen in Berlin
Verfahrensgang
- VG Berlin, 30.07.1996 - 16 A 13.93
- BVerwG, 03.12.1996 - 7 B 357.96
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 13.02.1995 - 7 C 53.94
Besatzungsrechtliche Enteignung gem. Liste 3
Auszug aus BVerwG, 03.12.1996 - 7 B 357.96
Abgesehen davon bezieht sich das erwähnte Schreiben ersichtlich auf die Enteignungsaktionen des Magistrats nach Maßgabe des Gesetzes zur Einziehung von Vermögenswerten der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten vom 8. Februar 1949 (VOBl für Groß-Berlin 1949 Teil I S. 34); nur in bezug auf diese Rechtsgrundlage konnte eine weitere Vermögenssequestrierung aufgrund des Befehls SMAD-Nr. 124 untersagt werden (vgl. BVerwGE 98, 1 [BVerwG 13.02.1995 - 7 C 53/94]). - BVerwG, 29.04.1994 - 7 C 47.93
Vermögensfragen - Berliner Liste 1 - Restitutionsausschluß - Enteignung - …
Auszug aus BVerwG, 03.12.1996 - 7 B 357.96
In der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist bereits geklärt, daß der besatzungshoheitliche Charakter von im sowjetischen Sektor von Berlin durchgeführten Enteignungen nicht deshalb zu verneinen ist, weil nach dem von den vier Alliierten Siegermächten in den Jahren 1945 und 1946 gemeinsam beschlossenen Besatzungsrecht die Zuständigkeit für Enteignungen in Berlin ausschließlich bei der Alliierten Kommandantur lag (vgl. BVerwGE 96, 8 [BVerwG 29.04.1994 - 7 C 47/93]); in dem angefochtenen Urteil wird überdies die genannte Entscheidung ausdrücklich in Bezug genommen.